Der Stadt Hattersheim am Main ist es wichtig, Sie ausführlich und aktuell über die COVID 19-Pandemie (Corona-Virus) zu informieren. Auf diesen Seiten finden Sie umfassende Informa-tionen sowie Anträge, Links und Verordnungen des Landes Hessen.
Aktuelle Zahlen der Covid-19-Infizierten im Main-Taunus-Kreis
Sie wollen wissen, wie viele Corona-Fälle in Hattersheim am Main und den anderen MTK-Kommunen aktuell bestätigt sind? Die neuesten Zahlen, die dem Gesundheitsamt des Main-Taunus-Kreises vorliegen, gibt es hier.
Corona-Einschränkungen in Hessen bis 14. Februar verlängert
Strengere Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften und Gottesdiensten
Bis zum 14. Februar gelten weiterhin die bekannten Regelungen des bundesweiten Teil-Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dies hat die hessische Landesregierung in Übereinstimmung mit den von der Bundesregierung am 20. Januar vorgestellten, verlängerten Maßnahmen beschlossen.
Generell werden alle aktuell gültigen Regelungen bis zunächst einschließlich zum 14. Februar 2021 verlängert.
Zusätzlich gelten ab dem 23. Januar die folgenden, schärferen Regelungen:
- In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und bei Gottesdiensten müssen medizinische Masken getragen werden. Neben FFP2-Masken zählen dazu auch OP-Masken.
- Arbeitgeber sollen, wo möglich für die Mitarbeitenden Homeoffice anbieten.
- Besucherinnen und Besucher dürfen Alten- und Pflegeheime nur betreten, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.
Hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen gilt weiterhin, dass man sich nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person in der Öffentlichkeit aufhalten darf. Kinder unter 14 Jahren werden mitgerechnet. Für den privaten Bereich gilt die dringende Empfehlung, die Kontaktbeschränkung, die für den öffentlichen Bereich gilt, auch bei privaten Zusammenkünften einzuhalten.
Für den Schulunterricht gilt, dass die Präsenzpflicht der Jahrgangsstufen 1-6 weiterhin bis 14. Februar ausgesetzt bleibt. Schüler*innen könnten zwar grundsätzlich in die Schule gehen (eingeschränkter Regelbetrieb mit Präsenzunterricht in festen Lerngruppen). Im Sinne der Kontaktreduzierung sollen die Schüler*innen, soweit irgend möglich, aber zu Hause bleiben. Ab Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Lediglich Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht.
Kindertageseinrichtungen bleiben generell geöffnet. Es gilt jedoch auch hier weiterhin die klare Empfehlung, Kinder nur bei einer „dringenden Betreuungsnotwendigkeit“ in die Kitas zu bringen.
Sofern absehbar ist, dass eine Reduzierung der 7-Tages-Inzidenz auf 50 Neuinfektionen bis Mitte Februar auf andere Weise nicht realistisch ist, sollen weitere Maßnahmen, wie die Sperrung von stark besuchten Ausflugsorten oder eine Ausgangssperre in Betracht gezogen werden.
Bürgermeister Klaus Schindling appelliert noch einmal an das Verständnis der Hattersheimer*innen: „Lassen Sie uns zu diesem wichtigen Zeitpunkt Solidarität und Einigkeit beweisen. Die neuen, strengeren Maßnahmen sollen nachhaltig dazu führen, dass sich das Infektionsgeschehen erholt und wir nach dieser Zeit wieder gemeinsam aufatmen können. Wie sich die Pandemie jetzt weiterentwickelt liegt nach wie vor in unserer Hand.“
Aktuelle Lesefassung der CoKoBe-Verordnung (Stand: 23.01.2021)
Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Verwaltungsgebäuden
Ab dem 23. Januar 2021 ist es in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Hattersheim für die Bürger*innen Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Darunter fallen OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.
Einfache Stoffmasken sind dann nicht mehr ausreichend.
Damit wird die Verordnung der Hessischen Landesregierung, die das Tragen der medizinischen Masken ab dem 23. Januar in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr vorschreibt, auch auf die Gebäude der städtischen Verwaltung ausgeweitet.
„Diese Maßnahme treffen wir zum Schutz der Hattersheimer Bürgerinnen und Bürger, aber auch aus Rücksichtnahme auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Wir möchten, dass Ihnen unsere Services auch weiterhin unter Einhaltung der nötigen und größtmöglichen Sicherheitsstandards zur Verfügung stehen. Dabei liegt uns die Gesundheit der Bürger*innen und Kolleg*innen gleichermaßen am Herzen“, so Bürgermeister Klaus Schindling.
Gemeinsamer Appell für mehr Solidarität und Rücksichtnahme
In Zusammenarbeit mit den Hattersheimer Schulen, Glaubensgemeinschaften und Parteien richten wir einen Appell an unsere Bürgerinnen und Bürger und rufen zu mehr Solidarität und Rücksichtnahme auf. Dieser Appell ist in den Sprachen: deutsch, türkisch, arabisch und Farsi verfügbar.
| Appell in Deutsch | Appell in Türkisch |
| Appell in Arabisch | Appell in Farsi |
Den örtlichen Handel unterstützen: Abhol- und Lieferdienste sind ausdrücklich erlaubt
Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung der Stadt Hattersheim am Main weist darauf hin, dass auch im aktuellen Lockdown die Lieferung sowie die Abholung von Waren ausdrücklich erlaubt ist.
Insbesondere Unternehmen aus der Handelsbranche können ihren Kunden trotz der geltenden Beschränkungen ermöglichen, die Ware online oder telefonisch zu bestellen. „Hierdurch haben Gewerbetreibende die Gelegenheit, in dieser schwierigen Phase weiterhin Umsätze zu generieren. Gleichermaßen können wir alle einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Einkaufsbereiche in Hattersheim auch in Zukunft lebendig bleiben“, ist Bürgermeister Klaus Schindling überzeugt.
Art der Bestellung:
Sofern ein Unternehmen einem Abhol- und Lieferdienst anbietet, können Bestellungen telefonisch, per E-Mail oder – sofern vorhanden – über ein Online-Angebot erfolgen. Die Waren können anschließend abgeholt oder geliefert werden.
Bei der Abholung gilt zu beachten:
Eine Abholung von Waren darf nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Waren ohne Wartezeit zur Verfügung stehen oder die Warteplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Abholer*innen gewährleistet werden kann, geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.
Die städtische Wirtschaftsförderung bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich kosten-frei der Initiative „Hattersheim hat Herz – Unterstützung für unsere Unternehmen“ anzuschließen. Über das Portal https://hattersheim.lieferservice.jetzt/ wird Gewerbe-treibenden ein kostenfreier Auftritt auf dem städtischen Liefer- und Abholportal ermöglicht. Bereits 26 Unternehmen haben dieses Angebot wahrgenommen und bieten den Hattersheimer Bürger*innen auf dem Portal eine gute Übersicht über lokale Services für einen Abhol- und Lieferdienst. Gewerbetreibende, die ebenfalls das Portal nutzen möchten, können sich per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@hattersheim.de wenden.
Neue Hygieneempfehlungen
zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflegepersonen in Hessen während der SARS-CoV-2-Pandemie
Die Corona-Einrichtungsschutzverordnung (bisher 2. Corona Verordnung) wurde mit Wirkung zum 1.12.2020 neu geregelt.
Danach besteht zwar weiterhin ein Betretungsverbot von Kinderbetreuungseinrichtungen, wenn sich eine infizierte Person oder jemand mit COVID-19-Symptomen im Hausstand befindet, aber nicht mehr, wenn für Personen des Hausstandes nur wegen Kontaktes mit Infizierten eine Quarantäne angeordnet wurde.
Die Hygieneempfehlungen einschließlich Elternbrief und Flyer für Quarantäne wurden der neuen Rechtslage angepasst.
Spielplätze bleiben geöffnet
Bürgermeister Klaus Schindling appelliert an die Vernunft der Hattersheimer Bürger*innen
In den vergangenen Tagen haben Bundes- und Landesregierungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitreichende Neuregelungen erlassen. Dabei lassen die aktuellen Landesverordnungen den Kommunen ausdrücklich Raum für individuelle strengere Regeln, um auf die jeweilige lokale Lage zu reagieren.
Aufgrund der hohen Infektionszahlen in Hattersheim und Umgebung befürwortet Bürgermeister Klaus Schindling die Regelung der Bundesregierung, alle Freizeiteinrichtungen zu schließen. Darunter fallen auch Spiel- und Bolzplätze, sowie Jugendtreffs und Sportanlagen. Dabei macht Bürgermeister Klaus Schindling deutlich: „Es sind nicht die Kinder, die auf den Spielplätzen ein erhöhtes Risiko der Weitergabe von Infektionsketten darstellen. Vielmehr sorgen wir uns um die Anzahl der Erwachsenen, die dort teilweise zusammensitzen. Allerdings haben die zahlreichen E-Mails und Nachrichten mich letztendlich dazu bewegt, meine Entscheidung für den Bereich der Spielplätze zu überdenken, sodass alle Hattersheimer Spielplätze nun bis auf Weiteres geöffnet bleiben können.“
Diese Regelung gilt ausschließlich für die Spielplätze in Hattersheim am Main und die beiden Ortsteile. Bolzplätze, Sportanlagen und Ähnliches bleiben ab Montag, 2. November geschlossen, da dort erfahrungsgemäß mehr als zwei Familien gemeinsam Sport treiben. In diesem Zusammenhang möchte Bürgermeister Klaus Schindling aber noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass auch auf den Spielplätzen die Regelung gilt, dass sich dort nicht mehr als die Personen einen Haushaltes plus eine Person aus einem weiteren Haushalt aufhalten dürfen.
„Wir möchten den Hattersheimer Familien entgegenkommen und vertrauen darauf, dass sie die Regelungen zur Kontaktbeschränkung einhalten. Es wird dennoch engmaschige Kontrollen geben, ob den Bestimmungen Folge geleistet wird. Letztendlich entscheiden dann die Nutzerinnen und Nutzer der Spielplätze darüber, ob diese weiterhin geöffnet bleiben können. An dieser Stelle möchte ich noch einmal um Verständnis werben für die Maßnahmen, die wir aktuell treffen müssen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Gleichzeitig möchte ich an die Vernunft der Hattersheimer Bürger*innen appellieren und bitte um Ihre Einsicht, sich weiterhin rücksichtsvoll zu verhalten und weitsichtig zu denken.“, so der Hattersheimer Bürgermeister Klaus Schindling.
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen
Der Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen unter Pandemiebedingungen verlangt uns allen seit Monaten viel Kraft und Flexibilität ab. Nun wird die Herbst- und Winterzeit mit den entsprechenden Erkältungssymptomen weitere Fragestellungen aufwerfen. Um die Gesundheit der Kinder und die der Fachkräfte umfänglich zu schützen, bitten wir Folgendes zu beachten und umzusetzen.
Wenn bei Ihrem Kind eines der folgenden für COVID-19 typischen Symptome auftritt, gilt ein Ausschluss von der Teilnahme und ein Betretungsverbot:
- Fieber (ab 38,0° C)
- Trockener Husten, d. h. ohne Schleim und nicht durch eine chronische Erkrankung wie z. B. Asthma verursacht. Ein leichter oder gelegentlicher Husten bzw. ein gelegentliches Halskratzen führt zu keinem automatischen Ausschluss.
- Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens).
Hier geht es zum Anschreiben von Bürgermeister Klaus Schindling und dem Infoblatt des Hessischen Sozialministeriums mit weitergehenden Informationen zum Thema.
Weitere Informationen und Links
Die Lage bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus ändert sich stündlich. Deshalb verweisen wir auf die folgenden Links, die regelmäßig aktualisiert werden:
Gesundheitsamt des Main-Taunus-Kreises:
https://www.mtk.org/Gesundheit-157.htm
Robert-Koch-Institut:
http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Infoseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI): https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/informationen-und-faq-zum-neuen-coronavirus-sars-cov-2
Zudem hat das HMSI eine Hotline zum Thema eingerichtet. Diese ist unter der folgenden Nummer zu erreichen: 0800 555 4 666
Verhaltensregeln, um der Virenverbreitung vorzubeugen.
Was tun bei Symptomen?

